Die Regelbehandlungszeiten sind in den Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen geregelt und variieren je Heilmittel. Für eine Krankengymnastik sieht die Leistungsbeschreibung Zeiten zwischen 15 und 25 Minuten vor. Die Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation der einzelnen Behandlung sind Bestandteil der Regelbehandlungszeit.
Eine Verlängerung der Therapiezeit kann optional gebucht werden.