Die wöchentliche Behandlungsfrequenz wird vom Arzt auf dem Rezept festgelegt und muss von Patienten/Therapeuten zwingend eingehalten werden. In der Regel beträgt diese 1 -2 Behandlungen pro Woche. Wir sind bestrebt, die Vorgaben auf dem Rezept einzuhalten. Wird die Behandlungsfrequenz nicht eingehalten, werden die Kosten von Ihrer Kasse nicht übernommen.