Als Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie nach § 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V verpflichtet zu Ihrer Therapie jeweils 10 EUR Rezeptpauschale plus 10% der Behandlungskosten zu bezahlen.

Als Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie nach § 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V verpflichtet zu Ihrer Therapie jeweils 10 EUR Rezeptpauschale plus 10% der Behandlungskosten zu bezahlen.
Am besten kommen Sie in bequemer und lockere Kleidung, falls unsere Therapeuten mit Ihnen Übungen auf unseren Fitness / Rehageräten durchführen. Wenn Sie zum Gerätetraining kommen, dann bringen Sie bitte saubere Turnschuhe mit.
Die wöchentliche Behandlungsfrequenz wird vom Arzt auf dem Rezept festgelegt und muss von Patienten/Therapeuten zwingend eingehalten werden. In der Regel beträgt diese 1 -2 Behandlungen pro Woche. Wir sind bestrebt, die Vorgaben auf dem Rezept einzuhalten. Wird die Behandlungsfrequenz nicht eingehalten, werden die Kosten von Ihrer Kasse nicht übernommen.
Ein größeres Handtuch und in Absprache mit dem Therapeuten sportliche Kleidung. Beim Erstbesuch eines Therapiebeginnes ist die verschriebene Therapieverordnung mitzubringen. Haben Sie Arztberichte, Röntgenaufnahmen etc., dann bitten wir Sie uns diese zur Begutachtung mitzubringen.
Die Verordnung einer physiotherapeutischen Maßnahme durch den Hausarzt bzw. Facharzt basiert auf einer eingehenden Untersuchung mit Erfassung funktionaler Störungen und Defizite seitens des gesamten Bewegungsapparates mit dem Schmerz als wichtigstes Leitsymptom.